Stand: 23. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kalvenor, Maximilianstraße 2, 80539 München (nachfolgend "Kalvenor") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs- und Programmleistungen im Bereich Marketing-Datenanalyse und Entscheidungsprozesse. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Kalvenor stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Kalvenor erbringt Beratungs- und Programmleistungen, die Marketingteams dabei unterstützen, vorhandene Datenanalysen mit strukturierten Entscheidungsprozessen zu verbinden. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem schriftlich geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Kalvenor ist berechtigt, Dritte zur Erbringung von Teilleistungen einzusetzen, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart ist oder dem Auftraggeber mitgeteilt wird. Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht; Kalvenor schuldet eine sorgfältige Durchführung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Angebote von Kalvenor sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Kalvenor oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Kalvenor, um Wirksamkeit zu entfalten. Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kalvenor alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die für die Koordination auf Auftraggeberseite zuständig ist. Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Kalvenor. Kalvenor ist berechtigt, vereinbarte Fristen entsprechend anzupassen, wenn die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Kalvenor berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend zu machen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und der Datenschutzerklärung von Kalvenor. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
Kalvenor haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Kalvenor oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kalvenor nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Verträge über zeitlich begrenzte Programme laufen bis zum vereinbarten Programmende. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats möglich, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten; für noch nicht erbrachte Leistungen gilt § 648 BGB entsprechend.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Kalvenor ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Kalvenor behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigungsfrist zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.